Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung:

Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich bei uns anmelden. Mit Ihrer Reiseanmeldung

bieten Sie uns den Abschluss des

Reisevertrages an. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt durch die Annahme Ihrer Anmeldung in

Form unserer Buchungsbestätigung (schriftlich oder mündlich) zustande. Weicht der Inhalt der

Buchungsbetätigung von Ihrer Anmeldung ab, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 14 Tage

lang gebunden sind. Der verbindliche Vertrag kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb der Frist Ihre

ausdrückliche Annahme erklären bzw. eine Anzahlung leisten. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass

er die Buchung im Namen und Vollmacht der angemeldeten Reiseteilnehmer abgibt.

 

2. Bezahlung:

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung

binnen 14 Tagen. Die Restzahlung begleichen Sie bitte bei Anreise/Check-in entweder bar, mit EC-Karte

oder Kreditkarte.

 

3. Leistungsumfang:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung bzw.

Gesamtabrechnung. Bei Nichtvorliegen derartiger schriftlicher Bestätigungen gilt der im Prospekt

angeführte Leistungsumfang zu den im Prospekt angeführten Preisen.

 

4. Rücktritt durch den Kunden:

Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur

Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als

Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der

nachstehenden Gliederung je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuale

Zahlung des Reisepreises verlangen:

 

bis 30. Tag vor Reiseantritt 10 %

ab 29. Tag - 22. Tag vor Reiseantritt 15 %

ab 21. Tag - 15. Tag vor Reiseantritt 25 %

ab 14. Tag - 7.Tag vor Reiseantritt 40 %

ab 6. Tag vor Reiseantritt 50 %

bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100%

 

5. Ersatzpersonen:

Bis zu Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten vertreten lassen.

Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zur Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der

Personen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanfordernissen nicht genügt, gesetzliche

Anordnungen entgegenstehen.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch,

so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Reisepreises bzw. der Anzahlung. Es liegt in

unserem Ermessen in Härtefällen (Krankheit, Unfall o.ä.) für einzelne und gefallene Reiseleistungen

Gutscheine zu vergeben, sofern uns die Nichtinanspruchnahme rechtzeitig mitgeteilt wird. Wir empfehlen

den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum

vereinbarten Zeitpunkt die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf

Rückerstattung des Reisepreises.

 

7. Umbuchungen:

Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die Umbuchung von

Reiseleistungen. Sollten dadurch für uns Mehrkosten entstehen, sind diese zu ersetzen.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:

Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der

Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er

sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht

gewachsen, gilt Gleiches. Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor Reiseantritt zurück, wenn eine

ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

 

9. Kündigung infolge höherer Gewalt:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,

gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach

Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen

Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus

vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach Prüfung einer

eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt

werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der

Reise noch zu erbringenden Reiseleitungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

10. Haftung, Haftungsbeschränkungen:

Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei

Haftung bzw. haften wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Gebühr umfasst ausschließlich Führung

und Einweisung. Wir beschränken unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund auf den dreifachen

Reisepreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als

Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden. Hierbei haben die Reisebedingungen des jeweiligen

Veranstalters Gültigkeit.

 

11. Mitwirkungspflicht:

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet,

Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen. Wir bzw. unser

Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen

Sie es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises bzw.

Entschädigungen ein.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht

die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame

Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzten, die den Zweck der unwirksamen

Bestimmung am weitgehendsten.

 

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats

nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der

Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist

verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung

beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche

geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich

zurückweisen.

 

14. Gerichtsstand:

Gerichtsstand für beide Seiten ist der Ort der erbrachten Reiseleistung bzw. unser Sitz.